Wir möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen der Krebsfrüherkennung informieren und Ihnen die besten Vorsorgeverfahren anbieten.

Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen:

  • Abstrich vom Gebärmutterhals (Krebsabstrich)
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
  • Tastuntersuchung der Brust
  • Ab dem 45. Lebensjahr: Tastuntersuchung des Enddarms, ggf. Stuhluntersuchung auf Blut
  • Zwischen dem 56-65. Lebensjahr kann eine Darmspiegelung vorgenommen werden.

Der Ultraschall ist leider nicht Bestandteil der Krebsfrüherkennungsleistungen der gesetzlichen Kassen. Er ermöglicht eine Einsicht in die inneren Strukturen der jeweiligen Organe.