Wir möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen der Krebsfrüherkennung informieren und Ihnen die besten Vorsorgeverfahren anbieten.
Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen:
- Abstrich vom Gebärmutterhals (Krebsabstrich)
- Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
- Tastuntersuchung der Brust
- Ab dem 45. Lebensjahr: Tastuntersuchung des Enddarms, ggf. Stuhluntersuchung auf Blut
- Zwischen dem 56-65. Lebensjahr kann eine Darmspiegelung vorgenommen werden.
Der Ultraschall ist leider nicht Bestandteil der Krebsfrüherkennungsleistungen der gesetzlichen Kassen. Er ermöglicht eine Einsicht in die inneren Strukturen der jeweiligen Organe.