Welche weiteren Maßnahmen sind erforderlich?


Da der Pap I und der Pap II-Befund unbedenklich ist, folgt eine Kontrolle bei der nächsten Krebsvorsorge.

Bei einem Pap III Befund sollte ein 2. Zellabstrich und eine Lupenuntersuchung (Kolposkopie) durchgeführt werden. Bilden sich die Zellveränderungen nicht zurück, kann eine Gewebeentnahme durchgeführt werden, um die Diagnose zu sichern.

Wenn ein Pap IIID-Befund vorliegt, wird der Abstrich in 3 Monaten wiederholt. Ein sogenannter HPV-Abstrich wird gemacht. Dabei wird eine Infektion mit dem Humanen Papillomavirus bestätigt oder ausgeschlossen.

Sollten die verdächtigen Zellveränderungen bestehen bleiben, muss der Befund durch eine Gewebeentnahme gesichert werden. Wenn die Probeentnahme den Befund bestätigt, ist eine Konisation notwendig.

Bei Vorliegen eines Pap IVa oder Pap IVb muss eine Konisation durchgeführt werden.


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